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V I P I N F O
Immobilienmakler-Fortbildung
Absolut unkompliziert mit Podcast-Vorträgen, die online per Member-Zugang von Ihnen abgerufen werden.
Bei freier Bestimmung von Ort und Zeit sollen die aufgezeichneten Vorträge unkompliziert ohne jegliche Kommunikation über die Inhalte mit Memberzugang online abrufbar sein. Prüfungen erfolgen nicht.
Die Podcasts erfolgen in unterschiedlichen Längen, bei von VIPINFO völlig frei ausgewählten Themen, gemäß den gesetzlichen Erfordernissen. Es werden von der Anzahl her soviele Podcasts zur Verfügung gestellt, daß bei zweimaliger Hörung jedes Podcastes und bei Nacharbeitung (Zusammenfassung und eigene Gedanken schriftlich vom Teilnehmer für sich selbst und für seine Unterlagen mit gleichem Zeitaufwand nachbearbeitet und festgehalten) die gesetzlich erforderliche Zahl von 20 Stunden in drei Jahren erreicht wird. Eine bestimmte Qualität ist nicht geschuldet. Es erfolgt jedoch eine sorgfältige Vortrags-Gestaltung.
Die Startlaufzeit beträgt ein Zeitjahr. Innerhalb der Startlaufzeit ist eine evtl. ordentliche Kündigung zu jeder Zeit bis zum letzten Tag der Startlaufzeit möglich, immer mit der Wirkung, daß die Präsenz zum Ende der Startlaufzeit ausläuft. Bei Weiterlauf nach der Startlaufzeit ist eine Beendigung jederzeit mit einer Frist von einem Zeitjahr, gerechnet ab Ablauf eines jeweiligen Zeitjahres möglich. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt.
Weitere Informationen erhalten Sie gern:
Telefon-Hotline 02432 3195 mit Baron (Milles-familienhistorische Anrede, kein Namensbestandteil) Ralf Milles im Regelfall dienstags und mittwochs von 14 – 16 Uhr (außer feiertags).
Innerhalb der Startlaufzeit ist eine evtl. ordentliche Kündigung zu jeder Zeit bis zum letzten Tag der Startlaufzeit möglich, immer mit der Wirkung, daß diese Vereinbarung zum Ende der Startlaufzeit ausläuft. Bei Weiterlauf nach der Startlaufzeit ist eine Beendigung jederzeit mit einer Frist von einem Zeitjahr, gerechnet ab Ablauf eines jeweiligen Zeitjahres möglich. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Kündigung/Beendigung sollen ausschließlich schriftlich per eingeschriebenem Brief mit Rückschein wirksam werden.